Kassen­leistungen

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen immer einen Festbetrag. Für die Genehmigung des Festbetrags ist eine ohrenärztliche Verordnung notwendig. Die unten aufgeführten Beträge gelten pro verordnetes Ohr. Zusätzlich erhält der Akustiker eine Reparaturpauschale, die für sechs Jahre gilt. Die Beträge dieser Pauschale weichen von Krankenkasse zu Krankenkasse ab.

Versicherungs­übersicht mit den aktuellen Kranken­leistungen inklusive Ohrstück

Barmer/DAK/TK718,50 €
AOK718,50 €
LKK/Knappschaft683,50 €

Unser Team

Wir haben für jeden Kundenwunsch ein offenes Ohr. Machen Sie sich selbst ein Bild und lernen Sie uns kennen. Wir freuen uns auf Sie.

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