Kassenleistungen
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen immer einen Festbetrag. Für die Genehmigung des Festbetrags ist eine ohrenärztliche Verordnung notwendig. Die unten aufgeführten Beträge gelten pro verordnetes Ohr. Zusätzlich erhält der Akustiker eine Reparaturpauschale, die für sechs Jahre gilt. Die Beträge dieser Pauschale weichen von Krankenkasse zu Krankenkasse ab.

Versicherungsübersicht mit den aktuellen Krankenleistungen inklusive Ohrstück
Barmer/DAK/TK | 718,50 € |
AOK | 718,50 € |
LKK/Knappschaft | 683,50 € |

Unser Team
Wir haben für jeden Kundenwunsch ein offenes Ohr. Machen Sie sich selbst ein Bild und lernen Sie uns kennen. Wir freuen uns auf Sie.

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